Ein solches Register wurde zuerst beim Ministerium ("dicastero") von San Marino eingerichtet, später auch in Polen (beim Polytechnikum Bialystok), Rumänien (bei der Lucian-Blaga-Universität Sibiu), Tschechien (bei der Karlsuniversität Prag) und der Slowakei (bei der Philosoph-Konstantin-Universität Nitra). Ein solches Register ist und bleibt notwendig, da es selbstverständlich ausgeschlossen ist, dass die AIS außerhalb San Marinos einen wissenschaftlichen Grad verleiht und diesen nur in San Marino registriert -- mit dem Ziel, dort eine staatliche Anerkennung zu erreichen, obwohl für das Sanmarinesische Ministerium weder die Möglichkeit bestand, den Prüfungsvorgang zu beobachten, noch eindeutig ist, dass der Vorgang und die Verleihung den Gesetzen des Landes entsprachen, in dem sie stattfanden. Daher hat die AIS niemals in einem Land eine Prüfungstätigkeit (insbesondere die Ausrichtung von SUS-Tagungen) aufgenommen, bevor durch eine zuständige Einrichtung (Ministerium, staatliche Universität oder andere) festgestellt und in dem zu eröffnenden Register bekanntgemacht wurde, dass die Verleihung legal geschieht. Die AIS führt die bereits eröffneten Register selbständig weiter, eröffnet jedoch nie selbständig ein solches Register. Den Initiatoren einer neuen Filiale ist daher unbedingt zu empfehlen, sich vorher mit dem zuständigen Ministerium (wie in San Marino und Rumänien) oder mit einer staatlichen Universität ins Benehmen zu setzen, die darüber das Ministerium informiert.
1999-09-30
OProf. Dr. habil. Helmar Frank,
Prezidanto de AIS