Zum Begriff der

AIS-Filiale


  1. Eine AIS-Filiale ist eine weder de iure noch de facto eine selbständige Organisation, sondern eine geplante oder tatsächliche Zusammenarbeit zwischen der AIS San Marino und de iure existierenden Partnern in der betreffenden Region. Die Zusammenarbeit umfasst in erster Linie die Realisierung von SUS-Tagungen in dieser Region.
  2. Unerlässlich für die Errichtung einer Filiale ist eine regionale AIS-Gruppe als Partner der AIS San Marino, die in dem betreffenden Land als Rechtsperson existiert, sei es als selbständige Gesellschaft oder nur als bestimmte Sektion einer solchen Gesellschaft, jedoch mit eigenem Statut (zumindest in ILo, normalerweise auch in der örtlichen Amtssprache), das allen dortigen Mitgliedern des Fördersektors oder eines Kollegiums (ISK, IAK, ITK) der AIS den kostenlosen Beitritt erlaubt. -- AIS-Gruppen können regionale Studienttagungen der AIS ausrichten, jedoch keine Abschlussprüfungen zum Erwerb eines wissenschaftlichen Grades der AIS, es sei denn nach den AIS-Regeln für Länder, in denen eine AIS-Filiale existiert.
  3. Unerlässlich zur Errichtung einer Filiale ist ein örtlicher Partner für die AIS San Marino, der als gemeinnützig anerkannt ist, im universitären Bildungsbereich (zumindest bis zur Bakkalaureatsstufe) aktiv ist und die nötigen Räume und Geräte zur Veranstaltung einer SUS zur Verfügung stellen kann. Vorzugsweise ist dieser Partner eine staatliche Universität, grundsätzlich kann er jedoch sogar mit der regionalen AIS-Gruppe identisch sein, wenn diese ständig über die nötigen Räme und Geräte verfügt.
  4. Bildungsstätten der AIS können selbständige staatliche oder private Bildungseinrichtungen sein, die mindestens zur Bakkalaureatsstufe führen, sowie Unternehmen einer AIS-Filiale. AIS anerkennt Studienleistungen bei ihren Bildungsstätten auf der Basis einer eigenen Vereinbarung. Wenn eine AIS-Bildungsstätte nach ihren eigenen Regularien einen wissenschaftlichen Grad verleiht, ist dieser nach den AIS-Regularien angleichungsnostrifizierbar, so als ob er von einer staatlichen Bildungsstätte des betreffenden Landes verliehen worden wäre.
  5. Die AIS veranstaltet (gewöhnlich im Rahmen ihrer örtlichen Filiale während einer SUS) Abschlussprüfungen zum Erwerb wissenschaftlicher Grade (Bac., Mag., Dr., Dr. habil.) nur in Ländern, wo bei dem zuständigen Ministerium oder bei einer staatlichen universitären Bildungsstätte, die ein solches Ministerium vertritt, ein Register der verliehenen Grade eingerichtet wurde. Aus dem Register muss hervorgehen, dass die Verleihung der betreffenden Grade und ihr offener Gebrauch (das öffentliche "Tragen" durch den Besitzer) nicht gegen inländisches Recht verstößt; mit anderen Worten: dass die Grade in dem betreffenden Land zumindest in dem Sinne anerkannt sind (oder zumindest bei der Einrichtung des Registers waren), dass der Träger die Verleihung bekanntgeben darf (auch wenn normalerweise der Titel nicht automatisch dazu berechtigt, in dem betreffenden Land eine entsprechende berufliche Tätigkeit zu beginnen oder für eine Stelle außerhalb von Universitäten, Akademien oder wissenschaftlichen Einrichtungen zu kandidieren).

    Ein solches Register wurde zuerst beim Ministerium ("dicastero") von San Marino eingerichtet, später auch in Polen (beim Polytechnikum Bialystok), Rumänien (bei der Lucian-Blaga-Universität Sibiu), Tschechien (bei der Karlsuniversität Prag) und der Slowakei (bei der Philosoph-Konstantin-Universität Nitra). Ein solches Register ist und bleibt notwendig, da es selbstverständlich ausgeschlossen ist, dass die AIS außerhalb San Marinos einen wissenschaftlichen Grad verleiht und diesen nur in San Marino registriert -- mit dem Ziel, dort eine staatliche Anerkennung zu erreichen, obwohl für das Sanmarinesische Ministerium weder die Möglichkeit bestand, den Prüfungsvorgang zu beobachten, noch eindeutig ist, dass der Vorgang und die Verleihung den Gesetzen des Landes entsprachen, in dem sie stattfanden. Daher hat die AIS niemals in einem Land eine Prüfungstätigkeit (insbesondere die Ausrichtung von SUS-Tagungen) aufgenommen, bevor durch eine zuständige Einrichtung (Ministerium, staatliche Universität oder andere) festgestellt und in dem zu eröffnenden Register bekanntgemacht wurde, dass die Verleihung legal geschieht. Die AIS führt die bereits eröffneten Register selbständig weiter, eröffnet jedoch nie selbständig ein solches Register. Den Initiatoren einer neuen Filiale ist daher unbedingt zu empfehlen, sich vorher mit dem zuständigen Ministerium (wie in San Marino und Rumänien) oder mit einer staatlichen Universität ins Benehmen zu setzen, die darüber das Ministerium informiert.


1999-09-30
OProf. Dr. habil. Helmar Frank,
Prezidanto de AIS


Übersetzung aus dem Esperanto: Reinhard Fössmeier